PROPHET MUHAMMED RASULALLAH
  Grundlagen des Islam
 

1)Glaubensbekenntnis

Die erste dieser Pflichten ist das muslimische Glaubensbekenntnis (arabisch aš-šahāda), das wie folgt lautet   :

aschhadu an lā ilāha illā 'llāh wa-aschhadu anna Muhammadan rasūlullāh / أشهد أن لا إله إلا الله وأشهد أنّ محمدا رسول الله ‎ „Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist.“

Mit dieser, aus zwei Teilen bestehenden, Formel bekennt sich der Muslim eindeutig zum strengen Monotheismus, zu Mohammeds prophetischer Sendung und zu dessen Offenbarung, dem Koran, und somit zum Islam selbst .Diese Formel wird ebenfalls fünf mal am Tag vom Muezzin (arabisch mu'adhdhin) beim Adhan (arabisch ‎ adhān) vom Minarett (arabisch ‎ manara) gerufen, um die Muslime zum rituellen Pflichtgebet (arabisch ‎ asalat) zu rufen, in welchem die Formel ebenfalls vorkommt.

Glaubensgrundsätze

Im Islam gibt es sechs Glaubensartikel, nämlich den Glauben an:

  • den einzigen Gott (arab. Allah)
  • seine Engel
  • seine Offenbarung (heilige Bücher: Tora, die Evangelien (jedoch halten Muslime die Version der Bibel an die Christen für verfälscht), den Koran etc.)
  • seine Gesandten, die Propheten Gottes: darunter Adam, Abraham, Moses, Jesus und zuletzt Mohammed
  • den Tag des jüngsten Gerichts und das Leben nach dem Tod: Der Mensch werde eines Tages für seine Taten zur Verantwortung gezogen und mit dem Höllenfeuer bestraft bzw. mit dem Paradies belohnt
  • die göttliche Vorsehung( Schicksal).

Erwähnt werden diese Glaubensartikel u. a. im Koran (z. B. Sure 4, Vers 136):

  1. Ihr Gläubigen! Glaubt an Gott und seinem Gesandten und an die Schrift, die er auf seinen Gesandten herabgeschickt hat, und an die Schrift, die er schon (früher) herabgeschickt hat! Wer an Gott, seine Engel, seine Schriften, seine Gesandten und den jüngsten Tag nicht glaubt, ist (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt.“

    2)DAS GEBET

    Das Gebet (asalat) ist religiöse Pflicht. Es wird zu festgelegten Zeiten verrichtet, zu denen der Muezzin ruft: während der Morgendämmerung, mittags, nachmittags, während der Abenddämmerung und nach Einbruch der Nacht . Zuvor erfolgt die rituelle Reinigung (arabisch: wudu'; persisch: âbdast) mit reinem Wasser. Sollte dieses nicht in ausreichender Menge zu Verfügung stehen oder als Trinkreserve benötigt werden, wird symbolisch Sand oder Staub verwendet (tayammum). Das Verkürzen, Zusammenlegen, Vorziehen oder Nachholen von Gebeten ist unter bestimmten Bedingungen gestattet, etwa auf Reisen oder bei Krankheit. Am Freitag wird das Mittagsgebet (Freitagsgebet) in der Gemeinschaft, meist in der Hauptmoschee der Stadt oder des Viertels, verrichtet. Es wird von der Predigt (chutba) begleitet, deren Grundlagen der Koran und die Aussprüche des Propheten sind und die oft auch tagesaktuelle Fragen behandelt.

3)Almosensteuer

Die Almosensteuer (Zakāt, )ist die verpflichtende, von jedem psychisch gesunden, freien, erwachsenen und finanziell dazu fähigen Muslim zur finanziellen Beihilfe von Armen, Sklaven, Schuldern und Reisenden sowie auf dem Wege Gottes zu zahlende Steuer. Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau) zwischen 2,5  und 10 Prozent ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder Gesamtvermögen). Zakat stellt eine der drei nach islamischem Recht verpflichtenden Steuerformen dar; die anderen beiden sind die Grundsteuer (Charadsch) und die Kopfsteuer (Dschizya), die von sogenannten Dhimmis in islamischen Gesellschaften als Gegenleistung für ihre Duldung und die Nicht-Verpflichtung zur Teilnahme am Dschihad verlangt wird.
Die Zakat ist eine fromme Handlung und religiöse Pflicht des Muslims und kann somit nur Muslimen zu Gute kommen

4)Fasten

Das Fasten findet alljährlich im Monat Ramadān statt. Der Monat verschiebt sich jedes Jahr im Vergleich zum gregorianischen Kalender um 11 Tage. Gefastet wird von Beginn der Morgendämmerung " wenn man einen „weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden“ kann "(Sure 2, Vers 187)  bis zum vollendeten Sonnenuntergang; es wird nichts gegessen, nichts getrunken (auch kein Wasser), nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und Enthaltsamkeit im Verhalten geübt.

Das Fasten wird nicht aus gesundheitlichen Gründen befolgt, sondern um Gottes Befehl während des Tages zu genügen. Insofern ist das oft praktizierte ausgiebige Fastenbrechen bei Nacht zwar ungesund, verletzt jedoch auch nicht die religiöse Pflicht. Oft bricht man das Fasten mit einer Dattel und einem Glas Milch, wie dies der Prophet getan haben soll. Der Fastenmonat wird mit dem Fest des Fastenbrechens ( al-FITR) beendet.

5)Pilgerfahrt

Die im letzten Mondmonat stattfindende Pilgerfahrt nach Mekka (Haddsch, ‎) soll jeder Muslim, sofern möglich, mindestens einmal in seinem Leben antreten, um dort unter anderem die Kaaba siebenmal zu umschreiten. Entscheidend dafür ob die Pilgerfahrt zur Pflicht wird, sind unter anderem seine finanziellen und gesundheitlichen Lebensumstände. Die Einschränkung der ritualrechtlichten Pflicht der Pilgerfahrt ist in Sure 3, Vers 97 begründet:

„...Und die Menschen sind Gott gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus zu machen - soweit sie dazu eine Möglichkeit finden...“

 

 
   
 
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